Ein Vergleich der Vorsorgedokumente
Inhalt
Übersicht zur Unterscheidung der Vorsorgedokumente
Patientenverfügung | Betreuungsverfügung | Vorsorgevollmacht | |
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Zweck | Medizinische Entscheidungen Die Patientenverfügung ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. | Auswahl Betreuer:in Die Betreuungsverfügung legt fest, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtliche(r) Betreuer:in bestimmt wird. | Vertretung in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. |
Inhalt | Sie enthält klare Anweisungen zur medizinischen Versorgung, wie lebenserhaltende Maßnahmen, Organspende und Schmerztherapie. | Sie enthält Angaben zur Person, die als Betreuer:in agieren soll, und klärt, welche Angelegenheiten der/die Betreuer:in regeln darf. | Sie legt fest, welche Bereiche abgedeckt sind und welche Befugnisse die bevollmächtigte Person hat. |
Geltung | Bei Entscheidungsunfähigkeit | Die Betreuungsverfügung wird von Gerichten berücksichtigt, um die Auswahl einer/eines rechtlichen Betreuer:in zu unterstützen. | Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, sobald sie erteilt wird, und sie erlischt entweder mit dem Tod des Vollmachtgebers oder durch ausdrücklichen Widerruf. |
zuständige Stelle | Ärzt:innen und medizinisches Personal | Gerichte | Bevollmächtigte Person |
Vorteile |
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Nachteile |
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Betreuungsverfügung vs. Vorsorgevollmacht: Wie war das jetzt nochmal?
- Durch eine Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen die Befugnis, Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
- Falls keine Vorsorgevollmacht existiert, bestellt das Gericht eine Person als rechtliche(n) Betreuer:in
- Mit einer Betreuungsverfügung wiederum können Sie bestimmen, wen Sie sich wünschen, dass das Gericht als Ihre(n) rechtliche(n) Betreuer:in einsetzt. Das Betreuungsgericht prüft, ob der in der Verfügung vorgeschlagen(e) Betreuer:in geeignet ist, kann diese(n) bestätigen oder ablehnen. Sollte der/die Betreuer:in in Vertretung der betreuten Person Schritte unternehmen wollen, wie beispielsweise medizinische Eingriffe, Vertragsabschlüsse oder Vermögensveräußerungen, bedarf es der vorherigen Prüfung und Genehmigung dieser Maßnahmen durch das Gericht. Das Betreuungsgericht fungiert somit als übergeordnete Instanz gegenüber dem/der Betreuer:in. Es hat die Befugnis, dem/der Betreuer:in Anweisungen zu erteilen, ist für die Kontrolle verantwortlich und kann sie/ihn sogar absetzen.